Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 9a FinDAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9a FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz
G. v. 28.03.2008 BGBl. I S. 493
Artikel 1 FinDAStrModG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... haben über ihre Aufgabenbereiche zu berichten." 4. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter ...

Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)
G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Artikel 15 BRUBEG Weitere Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu den §§ 9 bis 10 durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 9 Rechtsstellung der ... 9 Rechtsstellung der Mitglieder des Direktoriums; Verordnungsermächtigung § 9a Beamte; Verordnungsermächtigung § 10 Angestellte, Arbeiter und ... Entgelts für die Tätigkeit als Direktoriumsmitglied entspricht." 4. § 9a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird durch die folgende ... a) Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt: „ § 9a Beamte; Verordnungsermächtigung". b) Absatz 4 wird durch den folgenden ...

Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 19 FinmadiG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz" ersetzt. 6. Dem § 9a werden die folgenden Absätze 4 und 5 angefügt: „(4) Die von einer ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2427
Artikel 8 EUFAAnpG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
...  „§ 9 Rechtsstellung der Mitglieder des Direktoriums § 9a Beamte". 2. In § 4 Absatz 2 werden nach dem Wort ... oder Berufssoldatinnen entsprechend." 4. Der bisherige § 9 wird § 9a und wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird aufgehoben. b) Absatz ...