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Zitierungen von § 16e FinDAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16e FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 FinDAG Umlage (vom 01.07.2021)
... die Abwicklungsanstalten sowie die Bilanzkontrollemittenten nach Maßgabe der §§ 16a bis 16s ...
§ 16b FinDAG Kostenermittlung nach Aufgabenbereichen und Gruppen (vom 30.12.2023)
... Aufgabenbereichs Wertpapierhandel hat eine gesonderte Ermittlung nach Gruppen gemäß den §§ 16e und 16i zu erfolgen. (2) Kosten, die zwei Aufgabenbereichen nach Absatz 1 ...
§ 16d FinDAG Umlagebetrag, Umlagepflicht und Verteilungsschlüssel (vom 01.07.2021)
... die Verteilung der Kosten innerhalb eines Aufgabenbereichs bestimmen sich nach Maßgabe der §§ 16e bis ...
§ 16h FinDAG Aufgabenbereich Versicherungen (vom 01.01.2018)
... Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. § 16e Absatz 4 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. (2) Der Umlagebetrag bemisst sich vorbehaltlich des Satzes ...
§ 16m FinDAG Entstehung der Umlageforderung; Festsetzung des Umlagebetrages und Fälligkeit; Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2023)
... Anhörung der Umlagepflichtigen ist nicht erforderlich. (4) Die nach den §§ 16e bis 16l Umlagepflichtigen sind verpflichtet, der Bundesanstalt die für Zwecke der ...
§ 16n FinDAG Festsetzung und Fälligkeit von Umlagevorauszahlungen (vom 30.12.2023)
... der Grundlage der Verhältnisse des letzten abgerechneten Umlagejahres nach Maßgabe der §§ 16e bis 16l zu ermitteln. Verhältnisse im Sinne des Satzes 1 sind die ...
§ 23 FinDAG Übergangsbestimmungen zur Umlageerhebung (vom 30.12.2023)
... Die §§ 16 bis 16k und 16m bis 16q in der ab dem 1. Januar 2013 geltenden Fassung sind erstmals auf die ... entspricht in diesem Fall dem Mindestumlagebetrag nach § 16j Absatz 6. (3) Die §§ 16e und 16f sind ab dem 22. Juli 2013 mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. ... (4) Für die Umlagejahre 2014 und 2015 ist § 16k Absatz 2 in Verbindung mit § 16e mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Die Kosten, die der Bundesanstalt durch die ... 1 ermittelte Betrag ist dem Betrag hinzuzurechnen, der nach § 16k Absatz 2 in Verbindung mit § 16e ohne die in Nummer 1 genannten Kosten ermittelt wird. (5) Die §§ 16, 16e, 16f ... 16e ohne die in Nummer 1 genannten Kosten ermittelt wird. (5) Die §§ 16, 16e , 16f und 16g in der ab dem 10. Juli 2015 geltenden Fassung sind erstmals auf die Umlageerhebung ... 2017 geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. (8) Die §§ 16 bis 16l und 16n bis 16r in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung sind erstmals auf das ... ist, der sich auf den Aufgabenbereich Abwicklungsbehörde bezieht. (10) § 16e Absatz 1 und 3 , § 16f Absatz 1, § 16g Absatz 1, § 16i Absatz 1 und 2, § 16j Absatz 5 bis 7 ... und 2, § 16j Absatz 5 bis 7 sind erstmals auf das Umlagejahr 2018 anzuwenden. (11) § 16e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 16g Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c ... sind erstmals auf die Umlageerhebung für das Umlagejahr 2020 anzuwenden. (12) § 16e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 16g Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c Doppelbuchstabe aa ... Umlageerhebung für das Umlagejahr 2021 anzuwenden. (13) Die §§ 16, 16b, 16e , 16f, 16g und 16j in der ab dem 26. Juni 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr ... 26. Juni 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2021 anzuwenden. (14) § 16e Absatz 1 und § 16f Absatz 1 in der ab dem 10. November 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf die ... auf die Umlageabrechnung 2021 und die Umlagevorauszahlung 2022 anzuwenden. (15) § 16e Absatz 1 und 4 , § 16f Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 Satz 2 sowie § 16g Absatz 1 Nummer 1 ...
§ 24 FinDAG Übergangsbestimmungen zu Kosten, Haushalt und Umlageerhebung für den Aufgabenbereich Bilanzkontrolle (vom 01.07.2021)
... 31. Mai des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. (7) Die §§ 16 bis 16m und 16o bis 16s in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das ...
 
Zitat in folgenden Normen

EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (EU-VSchDG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 11 EU-VSchDG Umlagen und Kostenerstattung; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2022)
... Absatz 1 Satz 1 umzulegenden Kosten sind in die Umlage einzubeziehen, die nach den §§ 16 bis 16r des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erhoben wird. Dabei sind Unternehmen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Artikel 8 AIFM-StAnpG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... die Wörter „und inländisches Investmentwesen" ersetzt. 5. § 16e Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird das Wort ...

AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 20 AIFM-UmsG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... extern verwalteten OGAW-Investmentaktiengesellschaften" ersetzt. 5. § 16e wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: ... b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: „(3) Die §§ 16e und 16f sind ab dem 22. Juli 2013 mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. ...

EMIR-Ausführungsgesetz
G. v. 13.02.2013 BGBl. I S. 174
Artikel 7 EMIR-AG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... 1. In § 16 wird das Wort „bundesrechtlichen" gestrichen. 2. § 16e Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. Gruppe ...

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 4 FISG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... „oder drei" gestrichen. 12. In § 16d Satz 3 wird die Angabe „ §§ 16e bis 16k" durch die Angabe „§§ 16e bis 16l" ersetzt. 13. Nach ... In § 16d Satz 3 wird die Angabe „§§ 16e bis 16k" durch die Angabe „ §§ 16e bis 16l" ersetzt. 13. Nach § 16k wird folgender § 16l eingefügt: ... Absatz 3 und 5 gilt entsprechend." b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „ §§ 16e bis 16k" durch die Angabe „§§ 16e bis 16l" ersetzt. 16. Die ... In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§§ 16e bis 16k" durch die Angabe „ §§ 16e bis 16l" ersetzt. 16. Die bisherigen §§ 16n bis 16r werden die ... bis zum 31. Mai des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. (7) Die §§ 16 bis 16m und 16o bis 16s in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das ...

FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 2 FMSANeuOG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... durch das Wort „Aufgabenbereichen" ersetzt. c) In den Angaben zu den §§ 16e bis 16j wird jeweils das Wort „Aufsichtsbereich" durch das Wort ... durch das Wort „Aufgabenbereichen" und die Angabe „ §§ 16e bis 16j" durch die Angabe „§§ 16e bis 16k" ersetzt. 11. ... und die Angabe „§§ 16e bis 16j" durch die Angabe „ §§ 16e bis 16k" ersetzt. 11. § 16e wird wie folgt geändert: a) In ... 16e bis 16j" durch die Angabe „§§ 16e bis 16k" ersetzt. 11. § 16e wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... die Angabe „§ 16l" ersetzt. b) In Absatz 3 wird die Angabe „ §§ 16e bis 16j" durch die Angabe „§§ 16e bis 16k" und das Wort ... b) In Absatz 3 wird die Angabe „§§ 16e bis 16j" durch die Angabe „ §§ 16e bis 16k" und das Wort „Aufsichtsbereichen" durch das Wort ... 31. Dezember 2017 geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. (8) Die §§ 16 bis 16l und 16n bis 16r in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung sind erstmals auf das ...

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 12 FiMaAnpG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... „(4) Für die Umlagejahre 2014 und 2015 ist § 16k Absatz 2 in Verbindung mit § 16e mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Die Kosten, die der Bundesanstalt durch ... 1 ermittelte Betrag ist dem Betrag hinzuzurechnen, der nach § 16k Absatz 2 in Verbindung mit § 16e ohne die in Nummer 1 genannten Kosten ermittelt ...

Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 21 SchwFinBG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... 5" die Wörter „oder § 32f Absatz 1" eingefügt. 2. § 16e Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ... 4. Dem § 23 wird folgender Absatz 13 angefügt: „(13) § 16e Absatz 1 und § 16f Absatz 1 sind erstmals auf die Umlageabrechnung 2021 und die Umlagevorauszahlung ...

Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1423
Artikel 8 eWpGEG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... 2021 (BGBl. I S. 1063) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 16e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in dem Satzteil vor Buchstabe a werden die Wörter „§ 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 ... 3. Dem § 23 wird folgender Absatz 12 angefügt: „(12) § 16e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 16g Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c Doppelbuchstabe aa ...

Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2602
Artikel 6 GwRLÄndG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 16e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „§ 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 bis 5, 7, 9 bis 11 des ... 3. Dem § 23 wird folgender Absatz 11 angefügt: „(11) § 16e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 16g Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 7 WpIGEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... Absatz 1 Satz 1 umzulegenden Kosten sind in die Umlage einzubeziehen, die nach den §§ 16 bis 16r des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erhoben wird. Dabei sind Unternehmen nach ...

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113
Artikel 14 ZAGEG 2018 Folgeänderungen
... 4" durch die Wörter „§ 39 Absatz 3 oder 4" ersetzt. 2. In § 16e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „§ 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" durch ...

Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Artikel 1 KlASG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... „die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die" eingefügt. 4. § 16e wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird das Wort ... Dem § 23 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Die §§ 16, 16e , 16f und 16g in der ab dem 10. Juli 2015 geltenden Fassung sind erstmals auf die Umlageerhebung ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 4 KrZwMGEG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... durch das Wort „Wertpapierinstituts-" ersetzt. 4. § 16e wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter ... 12 und Absatz 13 durch die folgenden Absätze 12 bis 15 ersetzt: „(12) § 16e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 16g Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c Doppelbuchstabe aa ... Umlageerhebung für das Umlagejahr 2021 anzuwenden. (13) Die §§ 16, 16b, 16e , 16f, 16g und 16j in der ab dem 26. Juni 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr ... 26. Juni 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2021 anzuwenden. (14) § 16e Absatz 1 und § 16f Absatz 1 in der ab dem 10. November 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf die ... auf die Umlageabrechnung 2021 und die Umlagevorauszahlung 2022 anzuwenden. (15) § 16e Absatz 1 und 4 , § 16f Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 Satz 2 sowie § 16g Absatz 1 Nummer 1 ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 22 ZuFinG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... 3 werden die folgenden Absätze 4 und 5 eingefügt: „(4) Die nach den §§ 16e bis 16l Umlagepflichtigen sind verpflichtet, der Bundesanstalt die für Zwecke der ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 16 2. FiMaNoG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... die Wörter „§ 88 Absatz 1 oder § 89 Absatz 5" ersetzt. 3. § 16e wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... 11. Dem § 23 wird folgender Absatz 10 angefügt: „(10) § 16e Absatz 1 und 3 , § 16f Absatz 1, § 16g Absatz 1, § 16i Absatz 1 und 2, § 16j Absatz 5 bis 7 ...