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Zitierungen von § 16m FinDAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16m FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 FinDAG Umlage (vom 01.07.2021)
... die Abwicklungsanstalten sowie die Bilanzkontrollemittenten nach Maßgabe der §§ 16a bis 16s ...
§ 16f FinDAG Bemessungsgrundlagen der Umlage im Aufgabenbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen (vom 30.12.2023)
... Bilanzsumme; liegt bei der Ermittlung des jeweils zu entrichtenden Umlagebetrages nach § 16m Absatz 2 bereits eine auf der Grundlage der jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte ...
§ 16n FinDAG Festsetzung und Fälligkeit von Umlagevorauszahlungen (vom 30.12.2023)
... zu legen, die in dem Haushaltsplan für dieses Umlagejahr veranschlagt sind. § 16m Absatz 3 bis 5 und 7 gilt entsprechend. (2) Vorauszahlungspflichtig ist, wer im letzten ... ist, denen die Kosten oder Mindereinnahmen weit überwiegend zuzuordnen sind. (6) § 16m Absatz 6 ist entsprechend ...
§ 17d FinDAG Gesonderte Umlage (vom 01.07.2022)
... ist. (2a) Auf die Erstattung von Überzahlungen und die Verjährung sind § 16m Absatz 2 und 3 sowie die §§ 16o, 16p und 16q entsprechend anzuwenden. (3) Das ...
§ 23 FinDAG Übergangsbestimmungen zur Umlageerhebung (vom 30.12.2023)
... Die §§ 16 bis 16k und 16m bis 16q in der ab dem 1. Januar 2013 geltenden Fassung sind erstmals auf die Umlageerhebung ... für Finanzmarktstabilisierung als Vorauszahlung nach Satz 1 festgesetzt hat. § 16m in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung ist erstmals auf die Erhebung der Vorauszahlung ... ist Satz 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass in die Verteilungsverhältnisse im Sinne des § 16m Absatz 3 Satz 2 in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung der Teil des abgerechneten Umlagejahres 2017 der ...
§ 24 FinDAG Übergangsbestimmungen zu Kosten, Haushalt und Umlageerhebung für den Aufgabenbereich Bilanzkontrolle (vom 01.07.2021)
... Mai des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. (7) Die §§ 16 bis 16m und 16o bis 16s in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2022 ...
 
Zitat in folgenden Normen

EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (EU-VSchDG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 11 EU-VSchDG Umlagen und Kostenerstattung; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2022)
... Absatz 1 Satz 1 umzulegenden Kosten sind in die Umlage einzubeziehen, die nach den §§ 16 bis 16r des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erhoben wird. Dabei sind Unternehmen ...

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 13.12.2002 BGBl. 2003 I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21
§ 1 BaFinBefugV (vom 15.12.2023)
... des Restrukturierungsfondsgesetzes sowie 10. Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 16m Absatz 5 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 4 FISG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... der Beschäftigten der Bundesanstalt". b) Die Angaben zu den §§ 16l bis 16r werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 16l Aufgabenbereich ... Angaben ersetzt: „§ 16l Aufgabenbereich Bilanzkontrolle § 16m Entstehung der Umlageforderung; Festsetzung des Umlagebetrages und Fälligkeit  ... oder eine Buchprüfungsgesellschaft." 14. Der bisherige § 16l wird zu § 16m . 15. Der bisherige § 16m wird zu § 16n und wie folgt geändert:  ... 14. Der bisherige § 16l wird zu § 16m. 15. Der bisherige § 16m wird zu § 16n und wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt ... folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „ § 16m Absatz 3 und 5 gilt entsprechend." b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§§ 16e ... zum 31. Mai des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. (7) Die §§ 16 bis 16m und 16o bis 16s in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2022 ...

FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 2 FMSANeuOG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... 16k Aufgabenbereich Abwicklung". e) Die Angaben zu den §§ 16k bis 16q werden wie folgt gefasst: „§ 16l Entstehung der Umlageforderung, ... e) Die Angaben zu den §§ 16k bis 16q werden wie folgt gefasst: „ § 16l Entstehung der Umlageforderung, Festsetzung des Umlagebetrages und Fälligkeit  ... Institut beträgt mindestens 250 Euro." 18. Der bisherige § 16k wird § 16l . 19. Der bisherige § 16l wird § 16m und wie folgt geändert:  ... Euro." 18. Der bisherige § 16k wird § 16l. 19. Der bisherige § 16l wird § 16m und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe ... a) In Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 16k" durch die Angabe „ § 16l " ersetzt. b) In Absatz 3 wird die Angabe „§§ 16e bis 16j" ... Dezember 2017 geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. (8) Die §§ 16 bis 16l und 16n bis 16r in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr ... Umlagebetrag anzurechnen. Die Bundesanstalt erhebt die Vorauszahlung für das Jahr 2018 nach § 16l in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass der Festsetzung ... der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass der Festsetzung nach § 16l Absatz 1 Satz 2 in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung nur die Ausgaben des Haushaltsplans zugrunde zu ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 7 WpIGEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... Absatz 1 Satz 1 umzulegenden Kosten sind in die Umlage einzubeziehen, die nach den §§ 16 bis 16r des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erhoben wird. Dabei sind Unternehmen nach ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 4 KrZwMGEG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... Bilanzsumme; liegt bei der Ermittlung des jeweils zu entrichtenden Umlagebetrages nach § 16m Absatz 2 bereits eine auf der Grundlage der jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte ... nach Aufforderung durch die Bundesanstalt binnen drei Monaten vorzulegen." 10. § 16m wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... sind." d) Folgender Absatz 6 wird angefügt: „(6) § 16m Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden." 12. § 16o wird wie folgt geändert: ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 22 ZuFinG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... 4j Anträge und Informationen in englischer Sprache". b) Die Angabe zu § 16m wird wie folgt gefasst: „§ 16m Entstehung der Umlageforderung; Festsetzung ... Sprache". b) Die Angabe zu § 16m wird wie folgt gefasst: „ § 16m Entstehung der Umlageforderung; Festsetzung des Umlagebetrages und Fälligkeit; Verpflichtung ... 4 oder des § 19 Absatz 1 Satz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes,". 5. § 16m wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 16m Entstehung der Umlageforderung; Festsetzung des Umlagebetrages und Fälligkeit; Verpflichtung ... ersetzt. 6. § 16n Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „ § 16m Absatz 3 bis 5 und 7 gilt ...
Artikel 23 ZuFinG Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
... Nummer 10 eingefügt: „10. Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 16m Absatz 5 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes ". 2. Dem § 1a Nummer 1 wird die Angabe „§ 310a," ...