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Zitierungen von § 16o FinDAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16o FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 FinDAG Umlage (vom 01.07.2021)
... die Abwicklungsanstalten sowie die Bilanzkontrollemittenten nach Maßgabe der §§ 16a bis 16s ...
§ 17d FinDAG Gesonderte Umlage (vom 01.07.2022)
... Erstattung von Überzahlungen und die Verjährung sind § 16m Absatz 2 und 3 sowie die §§ 16o , 16p und 16q entsprechend anzuwenden. (3) Das Nähere über die ...
§ 23 FinDAG Übergangsbestimmungen zur Umlageerhebung (vom 30.12.2023)
... Die §§ 16 bis 16k und 16m bis 16q in der ab dem 1. Januar 2013 geltenden Fassung sind erstmals auf die Umlageerhebung ... Fassung entsprechend anzuwenden. (8) Die §§ 16 bis 16l und 16n bis 16r in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2018 ...
§ 24 FinDAG Übergangsbestimmungen zu Kosten, Haushalt und Umlageerhebung für den Aufgabenbereich Bilanzkontrolle (vom 01.07.2021)
... auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. (7) Die §§ 16 bis 16m und 16o bis 16s in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2022 ...
 
Zitat in folgenden Normen

EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (EU-VSchDG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 11 EU-VSchDG Umlagen und Kostenerstattung; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2022)
... Absatz 1 Satz 1 umzulegenden Kosten sind in die Umlage einzubeziehen, die nach den §§ 16 bis 16r des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erhoben wird. Dabei sind Unternehmen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 4 FISG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... der Beschäftigten der Bundesanstalt". b) Die Angaben zu den §§ 16l bis 16r werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 16l Aufgabenbereich ... § 16n Festsetzung und Fälligkeit von Umlagevorauszahlungen § 16o Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung § 16p ... „§§ 16e bis 16l" ersetzt. 16. Die bisherigen §§ 16n bis 16r werden die §§ 16o bis 16s. 17. Nach § 18a wird folgender § ... 16e bis 16l" ersetzt. 16. Die bisherigen §§ 16n bis 16r werden die §§ 16o bis 16s. 17. Nach § 18a wird folgender § 18b eingefügt:  ... Mai des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. (7) Die §§ 16 bis 16m und 16o bis 16s in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2022 ...

FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 2 FMSANeuOG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... 16k Aufgabenbereich Abwicklung". e) Die Angaben zu den §§ 16k bis 16q werden wie folgt gefasst: „§ 16l Entstehung der Umlageforderung, ... § 16m Festsetzung und Fälligkeit von Umlagevorauszahlungen § 16n Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung § 16o ... 15. Januar des Umlagejahres fällig wird." 20. Die bisherigen §§ 16m bis 16q werden die §§ 16n bis 16r. 21. In § ... fällig wird." 20. Die bisherigen §§ 16m bis 16q werden die §§ 16n bis 16r. 21. In § 17 Absatz 1 Satz 4 werden die ... 2017 geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. (8) Die §§ 16 bis 16l und 16n bis 16r in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2018 ... fest. Die auf der Grundlage von Satz 1 gezahlte Vorauszahlung ist von der Bundesanstalt nach § 16n Absatz 1 oder 2 in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung auf den für das Umlagejahr 2018 festgesetzten ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 7 WpIGEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... Absatz 1 Satz 1 umzulegenden Kosten sind in die Umlage einzubeziehen, die nach den §§ 16 bis 16r des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erhoben wird. Dabei sind Unternehmen nach ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 4 KrZwMGEG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
...  „(6) § 16m Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden." 12. § 16o wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... Satz 1 auf die nächste Vorauszahlungsforderung angerechnet werden." 13. Nach § 16o wird folgender § 16p eingefügt: „§ 16p Stundung; Erlass  ...