FinDAG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 28.12.2022 geltenden Fassung | FinDAG n.F. (neue Fassung) in der am 28.12.2022 geltenden Fassung durch Artikel 13 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Erster Abschnitt Errichtung, Aufsicht, Aufgaben § 1 Errichtung § 2 Rechts- und Fachaufsicht § 3 (aufgehoben) § 4 Aufgaben und Zusammenarbeit § 4a Meinungsverschiedenheiten bei der laufenden Überwachung § 4b Beschwerden § 4c Aktenvorlage und Auskunftspflicht in verwaltungsgerichtlichen Verfahren § 4d Meldung von Verstößen; Verordnungsermächtigung § 4e Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten § 4f Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Abruf § 4g Elektronische Zustellung durch Bereitstellung zum Abruf § 4h Bekanntgabe und Zustellung im Ausland | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 4i Absehen von einer Anhörung |
Zweiter Abschnitt Organisation § 5 Organe, Satzung § 6 Leitung § 7 Verwaltungsrat § 8 Fachbeirat § 8a Verbraucherbeirat Dritter Abschnitt Personal § 9 Rechtsstellung der Mitglieder des Direktoriums § 9a Beamte § 10 Angestellte, Arbeiter und Auszubildende § 10a Stellenzulage § 10b Personalgewinnungs- und Personalbindungsprämie § 11 Verschwiegenheitspflicht § 11a Private Finanzgeschäfte der Beschäftigten der Bundesanstalt Vierter Abschnitt Haushaltsplan, Rechnungslegung, Deckung des Verwaltungsaufwands § 12 Haushaltsplan, Rechnungslegung § 13 Deckung der Kosten der Aufsicht Fünfter Abschnitt Gebühren und Umlage, Zwangsmittel § 14 (aufgehoben) § 15 Gesonderte Erstattung; Verordnungsermächtigung § 16 Umlage § 16a Umlagefähige Kosten; Umlagejahr § 16b Kostenermittlung nach Aufgabenbereichen und Gruppen § 16c Fehlbeträge, nicht eingegangene Beträge und Überschüsse der Vorjahre § 16d Umlagebetrag, Umlagepflicht und Verteilungsschlüssel § 16e Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufgabenbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen § 16f Bemessungsgrundlagen der Umlage im Aufgabenbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen § 16g Mindestumlagebeträge im Aufgabenbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen § 16h Aufgabenbereich Versicherungen § 16i Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufgabenbereich Wertpapierhandel § 16j Bemessungsgrundlagen der Umlage im Aufgabenbereich Wertpapierhandel § 16k Aufgabenbereich Abwicklung § 16l Aufgabenbereich Bilanzkontrolle § 16m Entstehung der Umlageforderung, Festsetzung des Umlagebetrages und Fälligkeit § 16n Festsetzung und Fälligkeit von Umlagevorauszahlungen § 16o Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung § 16p Säumniszuschläge; Beitreibung § 16q Festsetzungsverjährung § 16r Zahlungsverjährung § 16s Erstattung überzahlter Umlagebeträge § 17 Zwangsmittel; Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen Sechster Abschnitt Finanzierung gesonderter Aufgaben § 17a Finanzierung gesonderter Aufgaben § 17b (aufgehoben) § 17c Gesonderte Erstattung bei gesonderten Prüfungen § 17d Gesonderte Umlage Siebenter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen § 18 Übergangsbestimmungen § 18a Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung § 18b Übernahme der Beschäftigten des Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e. V. § 19 Überleitung/Übernahme von Beschäftigten § 20 Verteilung der Versorgungskosten § 21 Übergang von Rechten und Pflichten § 22 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht § 23 Übergangsbestimmungen zur Umlageerhebung § 24 Übergangsbestimmungen zu Kosten, Haushalt und Umlageerhebung für den Aufgabenbereich Bilanzkontrolle | |
§ 4i (neu) | § 4i Absehen von einer Anhörung |
Die Bundesanstalt kann innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse die Erteilung von Auskünften und die Vorlage von Unterlagen verlangen, ohne dass dem Adressaten zuvor nach § 28 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Gelegenheit gegeben werden muss, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. |