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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (2. HanauAusbGlVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 31; Geltung ab 15.01.2013
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 15. Januar 2013 HanauAusbGlV § 1, § 3

Die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1491), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3115) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2012" durch die Wörter „Ablauf des 31. Dezember 2017" ersetzt.

2.
In § 3 Absatz 1 zweiter Halbsatz wird die Angabe „2012" durch die Angabe „2017" ersetzt.