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Artikel 9 - Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (8. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 9 Inkrafttreten



Die Artikel 2, 3 und 7 treten am 19. Januar 2013 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Januar 2013.

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