Eine strafgerichtliche Verurteilung führt bei einem Notar in gleicher Weise zum Amtsverlust wie bei einem Beamten nach
§ 24 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 47 BNotO Erlöschen des Amtes (vom 01.08.2021) ... Absatz 2, 5. rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung, die einen Amtsverlust ( § 49 ) zur Folge hat, 6. bestandskräftige Amtsenthebung (§ 50), 7. ...
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121