§ 5 - Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung (SanOAAusbGV)

V. v. 15.01.2013 BGBl. I S. 104 (Nr. 3); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
Geltung ab 29.01.2013; FNA: 51-1-31 Rechtsstellung der Soldaten
|

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 5 ändert mWv. 29. Januar 2013 SanOAAusbgV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Ausbildungsgeld für Sanitätsoffizier-Anwärter vom 12. September 2000 (BGBl. I S. 1406), die durch Artikel 15 Absatz 71 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, außer Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Januar 2013.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed