Die Befugnis, Beamtinnen und Beamten, deren Arbeitsposten weggefallen sind oder künftig wegfallen werden, auf den Gebieten der Steuerung des Personaleinsatzes, der Personaleinsatzplanung, der Fortbildung und Qualifizierung einschließlich der Vorbereitung entsprechender Personalmaßnahmen dienstliche Weisungen zu erteilen, wird dem Betrieb Vivento übertragen. Der Betrieb Vivento ist insoweit Teil der Personalverwaltung im Sinne des §
107 Absatz 1 Satz 1 des
Bundesbeamtengesetzes.