Artikel 8 - EMIR-Ausführungsgesetz (EMIR-AG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Februar 2013 StFG § 8b

In § 8b Absatz 2 Satz 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2777) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 8a Absatz 5 bis 7 und 9" durch die Wörter „§ 8a Absatz 5, 7 und 9" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 EMIR-Ausführungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 EMIR-AG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EMIR-AG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

CRD IV-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Artikel 5 CRDIVUG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Februar 2013 (BGBl. I S. 174) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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