Das
Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz vom
18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3022) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:
„§ 4a Aufstockung des Sondervermögens
Der Bund stellt dem Sondervermögen zur Finanzierung der Errichtung von 30.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 580,5 Millionen Euro im Jahr 2012 zur Verfügung."
- 2.
- In § 8 Satz 1 wird die Angabe „2015" durch die Angabe „2017" ersetzt.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
G. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4118