Artikel 3 - Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts (AUGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 273, 2014 I 887; Geltung ab 26.02.2013, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 3 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2013 BGB § 1578b

§ 1578b Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2013 (BGBl. I S. 266) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 2 werden vor dem Punkt am Ende die Wörter „, oder eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre" eingefügt.

2.
Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Nachteile im Sinne des Satzes 2 können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes sowie aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe ergeben."

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 AUGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AUGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 AUGuaÄndG Inkrafttreten (vom 11.07.2014)
... das Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *) (2) Artikel 3 tritt am 1. März 2013 in Kraft. (3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 277
Artikel 1 PatRechteG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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