Artikel 3 - Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (PatRechteG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung


Artikel 3 ändert mWv. 26. Februar 2013 PatBeteiligungsV § 4

In § 4 Absatz 2 der Patientenbeteiligungsverordnung vom 19. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2753), die durch Artikel 457 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Bei" die Wörter „den in § 140f Absatz 2 Satz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten" eingefügt und werden die Wörter „nach § 91 Abs. 4 bis 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" und die Wörter „§ 140f Abs. 2 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" gestrichen.



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