Bisherige Zulassungen, Genehmigungen und Anerkennungen, die nach der
Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät vom
3. August 1998 (BGBl. I S. 2010, 2011) in der am 1. September 2012 geltenden Fassung erteilt worden sind, bleiben weiterhin gültig. Bestehende Zulassungen, Genehmigungen und Anerkennungen mit zeitlichen Befristungen bleiben bis zum Ablauf der Befristung gültig.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190