Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung (2. AusglMechAVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.02.2013 BGBl. I S. 310 (Nr. 9); Geltung ab 26.02.2013
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Eingangsformel



Auf Grund der §§ 64c und 64h Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074) in Verbindung mit § 11 Nummer 1 bis 3 der Ausgleichsmechanismusverordnung vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2101), von denen § 64c durch Artikel 1 Nummer 41 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634) und § 64h durch Artikel 1 Nummer 23 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1754) geändert worden sind, verordnet die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:



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