Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Personalausweisgebührenverordnung (PassVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 des Passgesetzes, die durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566) neu gefasst worden sind,

-
des § 34 Nummer 1 und 8 des Personalausweisgesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821)

verordnet das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt:



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