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Änderung Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung vom 21.07.2013

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Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.07.2013 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 21.07.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 12.07.2013 BGBl. I S. 2442
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Die Tuberkulose-Verordnung gilt mit Ablauf des 15. September 2013 an wieder in ihrer am 15. März 2013 maßgebenden Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

(Text neue Fassung)

(2) Die Tuberkulose-Verordnung gilt mit Ablauf des 15. September 2013 an wieder in ihrer am 15. März 2013 maßgebenden Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. *)


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*) Anm. d. Red.: Die gesamte Verordung wurde durch Artikel 1 V. v. 12. Juli 2013 (BGBl. I S. 2442) aufgehoben, womit Absatz 2 gegenstandslos ist.