Änderung Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung vom 21.07.2013

Ähnliche Seiten: Änderungshistorie der 1. RindTbVÄndV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.07.2013 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 21.07.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 12.07.2013 BGBl. I S. 2442
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Die Tuberkulose-Verordnung gilt mit Ablauf des 15. September 2013 an wieder in ihrer am 15. März 2013 maßgebenden Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

(Text neue Fassung)

(2) Die Tuberkulose-Verordnung gilt mit Ablauf des 15. September 2013 an wieder in ihrer am 15. März 2013 maßgebenden Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. *)


---
*) Anm. d. Red.: Die gesamte Verordung wurde durch Artikel 1 V. v. 12. Juli 2013 (BGBl. I S. 2442) aufgehoben, womit Absatz 2 gegenstandslos ist.





Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed