Artikel 3 - Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG)

Artikel 3 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2013 WEG § 22

In § 22 Absatz 2 Satz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1084) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 559 Abs. 1" durch die Wörter „§ 555b Nummer 1 bis 5" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 MietRÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 MietRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MietRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes
B. v. 12.01.2021 BGBl. I S. 34
Bekanntmachung WEG-NB
... Gesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1084), 24. den am 1. Mai 2013 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 11. März 2013 (BGBl. I S. 434 ), 25. den am 9. Oktober 2013 in Kraft getretenen Artikel 4 Absatz 6 des Gesetzes vom 1. ...

Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3719; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
Artikel 4 DaBaGG Änderung sonstigen Bundesrechts
... III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. März 2013 (BGBl. I S. 434) geändert worden ist, wird aufgehoben. ...


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