§ 17 - Verordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV)

V. v. 08.08.1989 BGBl. I S. 1583; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 127
Geltung ab 01.10.1989; FNA: 9511-26 Verkehrsordnung
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§ 17 Inkrafttreten


§ 17 wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1989 in Kraft.

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Zitierungen von § 17 EmsSchEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 EmsSchEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EmsSchEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung (BinSchUEV)
V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2868, 2010 I 380; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
Artikel 3 BinSchUEV Änderung von Rechtsvorschriften
... III § 6.06 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung" ersetzt. § 17 Änderung der Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung  ...


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