Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

Eingangsformel - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2013 (SGB3EntGV 2013 k.a.Abk.)

V. v. 07.03.2013 BGBl. I S. 450 (Nr. 13); aufgehoben durch § 3 V. v. 09.12.2013 BGBl. I S. 4073
Geltung ab 19.03.2013; FNA: 860-3-26-10 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 109 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -, der durch Artikel 2 Nummer 18 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:



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