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Zitierungen von § 4 Gesetz über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SHStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SHStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 SHStatG (vom 27.07.2016)
... Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Angaben zu § 4 Nummer 2 sind freiwillig. (2) Auskunftspflichtig sind die für die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze
G. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1768
Artikel 3 BStatGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge
... §§ 4 und 5 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der ... (BGBl. I S. 3158) geändert worden ist, werden wie folgt gefasst: „§ 4 Hilfsmerkmale für die Bundesstatistik nach § 1 sind 1. Name, ... 5 (1) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Angaben zu § 4 Nummer 2 sind freiwillig. (2) Auskunftspflichtig sind die für die ...
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