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Zitierungen von § 5 Gesetz über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SHStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SHStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 SHStatG (vom 27.07.2016)
...  1. Name, Anschrift, Telefonnummer und Adresse für elektronische Post der nach § 5 Absatz 2 auskunftgebenden Stelle, 2. Name und Kontaktdaten der für Rückfragen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze
G. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1768
Artikel 3 BStatGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge
... §§ 4 und 5 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der ... 1. Name, Anschrift, Telefonnummer und Adresse für elektronische Post der nach § 5 Absatz 2 auskunftgebenden Stelle, 2. Name und Kontaktdaten der für ... der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen. § 5 (1) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Angaben zu § 4 Nummer 2 ...
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