Artikel 7 - SEPA-Begleitgesetz (SEPA-BG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 21. Dezember 2012 KredSanG Artikel 6

In Artikel 6 § 3 des Gesetzes zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten vom 10. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2478), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3248) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2012" durch die Angabe „31. Dezember 2014" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 SEPA-Begleitgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 SEPA-BG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SEPA-BG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 SEPA-BG Inkrafttreten
... Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Artikel 7 und 8 treten mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen (vom 31.12.2015)
... und Kreditinstituten vom 10. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2478), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 3. April 2013 (BGBl. I S. 610) geändert worden ist, werden die Wörter ...


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