Eingangsformel - Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch (GFlVermNV k.a.Abk.)

V. v. 22.03.2013 BGBl. I S. 624 (Nr. 16); zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 428
Geltung ab 09.04.2013; FNA: 7849-2-4-4 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 1, 2, 3, 5 und 6, des § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und des § 1 Absatz 3 Satz 2 des Handelsklassengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 1972 (BGBl. I S. 2201), § 1 Absatz 3 zuletzt geändert durch Artikel 35 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934), verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:



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