Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten einer Änderung der BKA-Daten-Verordnung (BKADVEVInkrBek k.a.Abk.)

B. v. 02.04.2013 BGBl. I S. 728 (Nr. 16); Geltung ab 09.04.2013
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Bekanntmachung

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Bekanntmachung ändert mWv. 9. April 2013 BKADVEV Artikel 3

Nach Artikel 3 der Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtsgesetzes gespeichert werden dürfen, vom 4. Juni 2010 (BGBl. I S. 716) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Rat der Europäischen Union den Beginn der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. L 381 vom 28.12.2006, S. 4) und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 (ABl. L 205 vom 7.8.2007, S. 63) über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) auf den 9. April 2013 festgelegt hat und diese Beschlüsse im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet worden sind (ABl. L 87 vom 27.3.2013, S. 8 und S. 10). Artikel 2 der Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtsgesetzes gespeichert werden dürfen, tritt damit an diesem Tag in Kraft.

Bundesministerium des Innern

Im Auftrag Matthias Taube



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