Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜOÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 760 (Nr. 17); Geltung ab 13.04.2013, abweichend Artikel 3
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Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann den Wortlaut der Kehr- und Überprüfungsordnung in der vom 1. Juli 2013 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



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