§ 8 Aufstellung der Wohngeld-Lastenberechnung
1Bei der Aufstellung der Wohngeld-Lastenberechnung ist von der im Bewilligungszeitraum zu erwartenden Belastung auszugehen. 2Ist die Belastung für das dem Bewilligungszeitraum vorangegangene Kalenderjahr feststellbar und ist eine Änderung im Bewilligungszeitraum nicht zu erwarten, ist von dieser Belastung auszugehen.
Frühere Fassungen von § 8 WoGV
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches
G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
Artikel 3 WoGG-NG Änderung der Wohngeldverordnung ... § 8 Aufstellung der Wohngeld-Lastenberechnung § 9 Gegenstand und Inhalt der Wohngeld-Lastenberechnung § 10 Fremdmittel ... § 2 Abs. 1 wird die Angabe von § 5 Abs. 1" durch die Angabe des § 9 Abs. 1" ersetzt. 7. In § 3 Abs. 2 wird das Wort so" gestrichen. ... Nummer 1 werden die Angabe § 5 Abs. 2 Nr. 1 und 2" durch die Angabe § 9 Abs. 2 Nr. 1 und 2" und das Wort sind" durch das Wort sind:" ... § 7 Abs. 1 wird die Angabe § 5 Abs. 3 Satz 1" durch die Angabe § 9 Abs. 3 Satz 1" ersetzt. 12. Der Dritte Teil wird aufgehoben. 13. Der ... 14. Der bisherige Fünfte Teil wird aufgehoben. 15. Die bisherigen §§ 9 bis 16 werden die §§ 8 bis 15. 16. Der bisherige § 17 wird ... Teil wird aufgehoben. 15. Die bisherigen §§ 9 bis 16 werden die §§ 8 bis 15. 16. Der bisherige § 17 wird aufgehoben. 17. In dem neuen § ... dem neuen § 8 Satz 2 wird das Wort so" gestrichen. 18. Der neue § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... Abs. 2 Nr. 1" und die Angabe § 10 Abs. 2 und 3" durch die Angabe § 9 Abs. 2 und 3" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe § 7 Abs. 2 bis ...
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