Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. April 2013 ChemVOCFarbV Anhang III

Anhang III der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung vom 16. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3508), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2194) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„Anhang III Methoden gemäß § 3 Absatz 2

Zulässige Methode für Erzeugnisse mit einem VOC-Gehalt von weniger als 15 Massenhundertteilen, wenn keine reaktiven Verdünnungsmittel vorhanden sind:

Parameter Einheit Test
Methodeveröffentlicht
VOC-Gehaltg/lISO 11890-2 2006


 
Zulässige Methoden für Produkte mit einem VOC-Gehalt von wenigstens 15 Massenhundertteilen, wenn keine reaktiven Verdünnungsmittel vorhanden sind:

Parameter Einheit Test
Methodeveröffentlicht
VOC-Gehaltg/lISO 11890-1 2007
VOC-Gehaltg/lISO 11890-2 2006


 
Zulässige Methode für VOC-haltige Produkte, wenn reaktive Verdünnungsmittel vorhanden sind:

Parameter Einheit Test
Methodeveröffentlicht
VOC-Gehaltg/lASTMD 2369 2003


 
".

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 ChemVOCFarbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ChemVOCFarbVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 432 10. ZustAnpV Änderung der Lösemittelhaltigen Farben- und Lack-Verordnung
... Farben- und Lack-Verordnung vom 16. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3508), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. April 2013 (BGBl. I S. 775) geändert worden ist, werden jeweils die ...


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