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Artikel 4 - Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Verordnungen an die Terminologie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (EGVO1272/2008AnpV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Dezember 2010 ChemVOCFarbV § 2, § 3

Die Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung vom 16. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3508), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. Juli 2006 (BGBl. I S. 1575) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 4 werden das Wort „Zubereitungen" durch das Wort „Gemische" und die Wörter „in der Zubereitung" durch die Wörter „in einem Gemisch" ersetzt.

b)
In Nummer 10 wird das Wort „Zubereitungen" durch das Wort „Gemischen" ersetzt.

c)
In Nummer 13 werden die Wörter „der gebrauchsfertigen Zubereitung" durch die Wörter „dem gebrauchsfertigen Gemisch" und die Wörter „in einer Zubereitung" durch die Wörter „in einem Gemisch" ersetzt.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Gemeinschaften" durch das Wort „Union" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe a werden die Wörter „31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" durch die Wörter „Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen" ersetzt.

bb)
In Buchstabe b wird das Wort „Zubereitungen" durch „Gemische" ersetzt.

c)
In Absatz 4 wird jeweils das Wort „Zubereitungen" durch das Wort „Gemische" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Verordnungen an die Terminologie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 EGVO1272/2008AnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGVO1272/2008AnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung
V. v. 10.04.2013 BGBl. I S. 775
Artikel 1 ChemVOCFarbVÄndV
... Farben- und Lack-Verordnung vom 16. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3508), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2194) geändert worden ist, wird wie folgt ...