Eingangsformel - See-Arbeitszeitverordnung (SeeAZV)

V. v. 09.04.2013 BGBl. I S. 803 (Nr. 18)
Geltung ab 20.04.2013; FNA: 8050-21-1 Arbeitszeitrecht

Eingangsformel



Auf Grund des § 15 Absatz 3a des Arbeitszeitgesetzes, der durch Artikel 15 des Gesetzes vom 25. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) *) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales:


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*)
Anm. d. Red.: Korrekte Fundstelle ist "Artikel 15 Gesetz vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583)"



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