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Artikel 15 - Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)

Artikel 15 Änderung des Arbeitszeitgesetzes


Artikel 15 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 26. Juli 2012 ArbZG § 15

Nach § 15 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1939) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3a eingefügt:

 
„(3a) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in seinem Geschäftsbereich durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für besondere Tätigkeiten der Arbeitnehmer bei den Streitkräften Abweichungen von in diesem Gesetz sowie von in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen bestimmten Arbeitszeitgrenzen und -beschränkungen zulassen, soweit die Abweichungen aus zwingenden Gründen erforderlich sind und die größtmögliche Sicherheit und der bestmögliche Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet werden."



 

Zitierungen von Artikel 15 BwRefBeglG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 BwRefBeglG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BwRefBeglG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

See-Arbeitszeitverordnung (SeeAZV)
V. v. 09.04.2013 BGBl. I S. 803
Eingangsformel SeeAZV
... und Soziales: --- *) Anm. d. Red.: Korrekte Fundstelle ist "Artikel 15 Gesetz vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 868
Artikel 3 SeeArbGEG Änderungen sonstiger arbeitsrechtlicher Vorschriften
... (6) Das Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) geändert worden ist, wird wie folgt ...