(1) 1Auf Antrag des Beschwerdeführers trifft die Durchsetzungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen, um
- 1.
- die Identität des von der unlauteren Handelspraktik Betroffenen zu schützen sowie
- 2.
- alle sonstigen Informationen, deren Offenlegung nach Ansicht des von der unlauteren Handelspraktik Betroffenen seinen Interessen schaden würde, zu schützen.
2In dem Antrag ist anzugeben, welche Informationen aus der Beschwerde vertraulich zu behandeln sind.
(2) 1Kann die Durchsetzungsbehörde die Untersuchung der Beschwerde nicht abschließen, ohne vertrauliche Informationen im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 offenzulegen, so teilt sie dem Beschwerdeführer mit, dass sie das Verfahren einstellt, sofern der Beschwerdeführer nicht innerhalb einer angemessenen Frist der erforderlichen Offenlegung der Informationen zustimmt. 2Ist der Beschwerdeführer nicht der Betroffene, so kann der Beschwerdeführer nur nach Einwilligung des Betroffenen der Offenlegung zustimmen; die Einwilligung bedarf der Textform. 3Der Beschwerdeführer hat die Einwilligung zusammen mit der Zustimmungserklärung der Durchsetzungsbehörde vorzulegen.
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§ 30 AgrarOLkG Gegenseitige Amtshilfe der Durchsetzungsbehörden (vom 09.06.2021) ... Europäischen Union darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Vertraulichkeit vorliegt, so ist § 26 entsprechend anzuwenden. (3) Die Durchsetzungsbehörde darf Amtshilfeersuchen nur ... und die Begründung des Ersuchens sowie gegebenenfalls ein Antrag auf Vertraulichkeit nach § 26 Absatz 1 . Die auf das Ersuchen hin übermittelten Informationen dürfen ...
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1278
Artikel 1 2. AgrarMSGÄndG Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes ... Streitbeilegung § 25 Beschwerde; Verordnungsermächtigung § 26 Vertrauliche Behandlung von Informationen § 27 Vereinbarung über alternative ... der Zustimmung des Bundesrates bedarf, das Beschwerdeverfahren näher zu regeln. § 26 Vertrauliche Behandlung von Informationen (1) Auf Antrag des Beschwerdeführers ... und der abgeschlossenen Untersuchungen und 2. soweit mit einem Antrag nach § 26 Absatz 1 vereinbar, für jede abgeschlossene Untersuchung eine zusammenfassende Beschreibung des ... Europäischen Union darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Vertraulichkeit vorliegt, so ist § 26 entsprechend anzuwenden. (3) Die Durchsetzungsbehörde darf Amtshilfeersuchen nur ... und die Begründung des Ersuchens sowie gegebenenfalls ein Antrag auf Vertraulichkeit nach § 26 Absatz 1 . Die auf das Ersuchen hin übermittelten Informationen dürfen ausschließlich zu dem ...