Zitierungen von § 36 AgrarOLkG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 AgrarOLkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrarOLkG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42 AgrarOLkG Akteneinsicht (vom 09.06.2021)
... Die in § 36 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Beteiligten können die Akten des zuständigen Gerichts einsehen und sich von ... nach Satz 4 muss sich der Betroffene nicht anwaltlich vertreten lassen. (3) Den in § 36 Nummer 4 bezeichneten Beteiligten kann das zuständige Gericht nach Anhörung des ...
§ 45 AgrarOLkG Nichtzulassungsbeschwerde (vom 09.06.2021)
... gelten entsprechend: 1. § 34 Absatz 3, 4 Nummer 1 und Absatz 5, die §§ 36 , 37, 42 und 43 Nummer 2 dieses Gesetzes sowie 2. die §§ 192 bis 201 des ...
§ 46 AgrarOLkG Revisionsberechtigte, Form und Frist (vom 09.06.2021)
... die Revision gelten im Übrigen § 34 Absatz 3, 4 Nummer 1 und Absatz 5 sowie die §§ 36 bis 38 und 40 bis 43 entsprechend. Für den Erlass einstweiliger Anordnungen ist das ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1278
Artikel 1 2. AgrarMSGÄndG Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
...  § 34 Frist und Form § 35 Beteiligtenfähigkeit § 36 Verfahrensbeteiligte § 37 Anwaltszwang § 38 Mündliche ... und juristischen Personen auch nichtrechtsfähige Personenvereinigungen. § 36 Verfahrensbeteiligte An dem Verfahren vor dem zuständigen Gericht sind ... ist entsprechend anzuwenden. § 42 Akteneinsicht (1) Die in § 36 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Beteiligten können die Akten des zuständigen Gerichts einsehen und sich von ... nach Satz 4 muss sich der Betroffene nicht anwaltlich vertreten lassen. (3) Den in § 36 Nummer 4 bezeichneten Beteiligten kann das zuständige Gericht nach Anhörung des ... gelten entsprechend: 1. § 34 Absatz 3, 4 Nummer 1 und Absatz 5, die §§ 36 , 37, 42 und 43 Nummer 2 dieses Gesetzes sowie 2. die §§ 192 bis 201 des ... Für die Revision gelten im Übrigen § 34 Absatz 3, 4 Nummer 1 und Absatz 5 sowie die §§ 36 bis 38 und 40 bis 43 entsprechend. Für den Erlass einstweiliger Anordnungen ist das nach ...


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