Artikel 5 - Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (AgrarMSGEG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 25. April 2013 MarktStrG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das Marktstrukturgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 1990 (BGBl. I S. 2134), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. April 2013.



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