Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2020 aufgehoben
§ 2
1Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 10.04.2018 BGBl. I S. 446
Artikel 1 3. FeVAusnV3ÄndV ... § 2 Satz 2 der Dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 940), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. September ...
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