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§ 17 - Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV)

§ 17 Straftaten nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014



Nach § 27 Absatz 1 Nummer 3 Satzteil vor Satz 2, Absatz 1a bis 4 des Chemikaliengesetzes wird bestraft, wer gegen die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 195) verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 1 ein dort genanntes fluoriertes Treibhausgas oder ein dort genanntes Gas in Verkehr bringt,

2.
entgegen Artikel 11 Absatz 1 ein dort genanntes Erzeugnis oder eine dort genannte Einrichtung in Verkehr bringt,

3.
entgegen Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 1, Absatz 2 oder Absatz 3 Unterabsatz 1 Schwefelhexafluorid oder ein dort genanntes Treibhausgas verwendet oder

4.
entgegen Artikel 14 Absatz 1 eine dort genannte Kälteanlage, Klimaanlage oder Wärmepumpe in Verkehr bringt.





 

Frühere Fassungen von § 17 ChemSanktionsV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.04.2016Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung
vom 18.04.2016 BGBl. I S. 951

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 17 ChemSanktionsV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 ChemSanktionsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ChemSanktionsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 951
Artikel 1 1. ChemSanktionsVÄndV Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung
... fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007 § 17 Straftaten nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 § 18 Ordnungswidrigkeiten nach ... fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007 § 17 Straftaten nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Nach § 27 Absatz 1 Nummer 3 ...