Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
- gemeinsame Ausbildungsinhalte,
- 2.
- fachrichtungsbezogene Ausbildungsinhalte in einer der Fachrichtungen
- a)
- Beratung und Planung,
- b)
- Konzeption und Visualisierung,
- c)
- Gestaltung und Technik sowie
- 3.
- vom Ausbildenden im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus den Auswahllisten I bis III nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 bis 3.