Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
- 4.
- Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- fachbezogene Rechtsvorschriften anwenden,
- 6.
- Reinigen und Desinfizieren,
- 7.
- technische Einrichtungen, Verfahrenstechnik,
- 8.
- mikrobiologische und technisch-analytische Grundlagen,
- 9.
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beurteilen, lagern und einsetzen,
- 10.
- Malz herstellen,
- 11.
- Würze gewinnen, kühlen und klären,
- 12.
- Bier vergären, lagern und reifen,
- 13.
- Bier filtrieren,
- 14.
- Bier abfüllen und verpacken,
- 15.
- Ausschank und Produktpflege.