Artikel 3 - Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)

G. v. 31.05.2013 BGBl. I S. 1388 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 1b G. v. 24.05.2014 BGBl. I S. 538
Geltung ab 07.06.2013, abweichend siehe Artikel 16
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Artikel 3 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. Juni 2013 EU-VSchDG § 13

In § 13 Absatz 2 Satz 1 des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2454) geändert worden ist, werden die Wörter „entsprechend § 59 der Verwaltungsgerichtsordnung" durch die Wörter „nach § 37 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 PlVereinhG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 PlVereinhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PlVereinhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2547
Artikel 2 EU-FahrgRBusGEG Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
... vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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