Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Die Artikel
4,
5,
7 bis 10,
13 und
14 treten am 1. Juni 2015 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Juni 2013.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 24.05.2014 BGBl. I S. 538