Abschnitt 6 - VWDG-Durchführungsverordnung (VWDG-DV)

V. v. 01.06.2013 BGBl. I S. 1414 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 5 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1241
Geltung ab 01.06.2013; FNA: 26-14-1 Ausländerrecht
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Abschnitt 6 Inkrafttreten
§ 13 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage Daten, die in der Datei gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungsempfänger

Abschnitt 6 Inkrafttreten

§ 13 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2013 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister des Innern

Hans-Peter Friedrich

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Anlage Daten, die in der Datei gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungsempfänger


Anlage hat 3 frühere Fassungen

A B*CD
1

Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 4 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 3    
Bezeichnung der Stelle, die die Daten übermittelt hat,
das Geschäftszeichen der Stelle und das Datum der
Datenübermittlung
(3)- alle übermittelnden
Stellen
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
- Ausländerbehörden


A B*CD
2

Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 4 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1    
Grundpersonalien  - alle übermittelnden
Stellen
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
- Ausländerbehörden
a)Vornamen (3)
b)Familienname (3)
c) abweichende Namensschreibweisen  
- Familienname (3)
- Vorname (3)
d) andere Namen  
- Genanntname (3)
- Künstlername (3)
- Ordensname (3)
- Aliasname (3)
- nicht definierter Name (3)
- frühere Namen (3)
- Vorname (3)
- Familienname (3)
e)Geschlecht (3)
f)Geburtsdatum (3)
g)Geburtsort (3)
h)Geburtsland (3)
i)Staatsangehörigkeit (3)


A B*CD
3

Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 4 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2    
Organisation  - alle übermittelnden
Stellen
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
- Ausländerbehörden
a)Bezeichnung der Organisation (3)
b) Anschrift der Organisation  
aa)Straße, Hausnummer (3)
bb)Postleitzahl(3)
cc)Ort(3)
dd)Staat(3)
c) Sitz der Organisation  
aa)Ort(3)
bb)Staat(3)
d)Aufgabenstellung oder Wirkungsbereich der Organi-
sation
(3)
e)Bezeichnung des Registers (3)
f)Ort des Registers (3)
g)Registernummer (3)


A B*CD
4

Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 3 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG;
§ 5 Abs. 2 VWDG i. V. m.
§ 2 Abs. 2 Satz 2
VWDG-DV)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3    
- Visa-Warndateinummer des Bundesverwaltungsamtes (3)- Zuspeicherung
durch das Bundes-
verwaltungsamt
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
- Ausländerbehörden
- Staatsanwaltschaf-
ten


A B*CD
5

Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 4 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und
§ 3 Abs. 4
 - Staatsanwaltschaf-
ten
- Auswärtiges Amt,
nicht zu aaa)
und bbb)
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten,
nicht zu aaa)
und bbb)
Verurteilung wegen Straftaten  
a) Verurteilung nach dem Aufenthaltsgesetz  
aa) Verurteilung nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
 bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1) - mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden,
nicht zu aaa)
und bbb), und nur
wenn keine Daten
zu bbb) gespeichert
sind
- Ausländerbehör-
den, nicht zu aaa)
und bbb)
bb) Verurteilung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
cc) Verurteilung nach § 95 Abs. 1a AufenthG (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
dd) Verurteilung nach § 96 AufenthG (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
ee) Verurteilung nach § 97 AufenthG (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
b) Verurteilung nach SchwarzArbG  
aa) Verurteilung nach § 10 SchwarzArbG (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
bb) Verurteilung nach § 11 SchwarzArbG (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
c) Verurteilung nach StGB  
aa) Verurteilung nach § 232 StGB (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
bb) Verurteilung nach § 232a StGB (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Mona-
ten/Geldstrafe bis zu 90 Tages-
sätzen/Jugendstrafe
(1)
cc) Verurteilung nach § 232b StGB (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Mona-
ten/Geldstrafe bis zu 90 Tages-
sätzen/Jugendstrafe
(1)
dd) Verurteilung nach § 233 StGB (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
ee) Verurteilung nach § 233a StGB (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
 bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
ff) Verurteilung nach § 236 Abs. 2 Satz 3 StGB (1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
d) Verurteilung nach BtMG  
aa) Verurteilung nach § 30a Abs. 1 BtMG wegen der
Ein- oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln
(1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)
bb) Verurteilung nach § 30a Abs. 2 BtMG wegen der
Ein- oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln
(1)
aaa) Erstes Urteil am (1)
bbb) Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geld-
strafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugend-
strafe
(1)


A B*CD
6

Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 4 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2  - Auslandsvertretun-
gen oder das Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
beauftragte Behör-
den
- Ausländerbehörden
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
beauftragte Behör-
den
- Ausländerbehörden
Ge- oder verfälschte Dokumente/falsche Angaben  
a)Als Visumantragsteller ge- oder verfälschte Doku-
mente im Visumverfahren vorgelegt, beschafft oder
hergestellt
(1)
b)Als Visumantragsteller authentische Dokumente
durch falsche Angaben erschlichen
(1)
c)Als Visumantragsteller falsche Angaben gemacht (1)
d)Als Visumantragsteller durch Verschweigen erheb-
licher Tatsachen Visum erschlichen
(1)


A B*CD
7

Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 4 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3  - deutsche Aus-
landsvertretungen oder
das Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten
zu a) und c)
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
zu a) und c)
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
Einlader, Verpflichtungsgeber und sonstige Referenzper-
sonen; Organisation
 
a) Einlader  
aa)Als Einlader falsche Angaben gemacht (1)
bb)Als Einlader für eine Organisation falsche An-
gaben gemacht
(1)
b) Verpflichtungsgeber  - Ausländerbehörden
zu a) bis c)
- Ausländerbehörden
aa)Als Verpflichtungsgeber falsche Angaben ge-
macht
(1)
bb)Als Verpflichtungsgeber für eine Organisation
falsche Angaben gemacht
(1)
cc)Als Verpflichtungsgeber die Verpflichtung, die
Kosten für den Lebensunterhalt des Antrag-
stellers zu tragen/für die Ausreisekosten des
Ausländers aufzukommen, bei Inanspruch-
nahme nicht erfüllt
(1)
c) Sonstige Referenzperson  
aa)Als sonstige Referenzperson falsche Angaben
gemacht
(1)
bb)Als sonstige Referenzperson für eine Organisa-
tion falsche Angaben gemacht
(1)


A B*CD
8

Bezeichnung der Daten
(§ 3 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 4 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 2 und
§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
 - deutsche Aus-
landsvertretungen oder das
Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden,
soweit sie als Vi-
sumbehörden tätig
werden
- Ausländerbehörden
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
- Ausländerbehörden
Speicherung mit Einwilligung  
a)Einwilligung zur Speicherung erteilt am (2)
b)Einwilligung liegt vor bei (2)
c) Unbefugte Erklärungen (2)
Einlader  
aa)Für gespeicherte Person wurde als Einlader
unbefugt eine Erklärung abgegeben/zusätzliche
Angaben
(2)
bb)Für gespeicherte Organisation wurde als Ein-
lader unbefugt eine Erklärung abgegeben/zu-
sätzliche Angaben
(2)
cc)Gespeicherte Person befürchtet, dass unter
ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Einlader
abgegeben werden könnten/zusätzliche Anga-
ben
(2)
dd)Gespeicherte Organisation befürchtet, dass in
ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Einlader
abgegeben werden könnten/zusätzliche Anga-
ben
(2)
Verpflichtungsgeber  
ee)Für gespeicherte Person wurde als Verpflich-
tungsgeber unbefugt eine Erklärung abgege-
ben/zusätzliche Angaben
(2)
ff)Für gespeicherte Organisation wurde als Ver-
pflichtungsgeber unbefugt eine Erklärung ab-
gegeben/zusätzliche Angaben
(2)  
gg)Gespeicherte Person befürchtet, dass unter
ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Ver-
pflichtungsgeber abgegeben werden könnten/
zusätzliche Angaben
(2)  
hh)Gespeicherte Organisation befürchtet, dass in
ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Ver-
pflichtungsgeber abgegeben werden könnten/
zusätzliche Angaben
(2)  
Referenzperson    
ii)Für gespeicherte Person wurde als Referenz-
person unbefugt eine Erklärung abgegeben/
zusätzliche Angaben
(2)  
jj)Für gespeicherte Organisation wurde als Refe-
renz unbefugt eine Erklärung abgegeben/zu-
sätzliche Angaben
(2)  
kk)Gespeicherte Person befürchtet, dass unter
ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Refe-
renzperson abgegeben werden könnten/zu-
sätzliche Angaben
(2)  
 ll)Gespeicherte Organisation befürchtet, dass in
ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Refe-
renz abgegeben werden könnten/zusätzliche
Angaben
(2)  
d)Widerruf von Erklärungen    
aa)Erklärung als Einlader widerrufen/zusätzliche
Angaben
(2)  
bb)Erklärung als Verpflichtungsgeber widerrufen/
zusätzliche Angaben
(2)  
cc)Erklärung als sonstige Referenzperson wider-
rufen/zusätzliche Angaben
(2)  
dd)Erklärung für Organisation widerrufen/zusätz-
liche Angaben
(2)  


A B*CD
9

Bezeichnung der Daten
(§ 14 Abs. 1 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 14 Abs. 1 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG
i. V. m. § 14 Abs. 1
VWDG)
§ 14 Abs. 1 Satz 2  - Zuspeicherung
durch das Bundes-
verwaltungsamt
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
- Ausländerbehörden
- Sperre bei Nichtlöschung (2)


A B*CD
10

Bezeichnung der Daten
(§ 14 Abs. 2 VWDG)
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende Stellen
(§ 14 Abs. 2 VWDG)
Übermittlung
an folgende Stellen
(§§ 6 und 7 VWDG
i. V. m. § 14 Abs. 2
VWDG i. V. m. § 12
Abs. 3 Satz 3 VWDG-DV)
§ 14 Abs. 2 Satz 2  - Zuspeicherung
durch das Bundes-
verwaltungsamt
- Auswärtiges Amt
- deutsche Aus-
landsvertretungen und
das Bundesamt für Aus-
wärtige Angelegenheiten
- mit der polizeilichen
Kontrolle des
grenzüberschrei-
tenden Verkehrs
betraute Behörden
- Ausländerbehörden
- Sperrvermerk bei Bestreiten der Richtigkeit (2)


*
Es bedeuten:

(1) = wenn die Tatsache zur Kenntnis gelangt ist.

(2) = wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

(3) = wenn ein Anlass nach (1) bis (2) die Datenübermittlung notwendig macht.


Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts G. v. 12. Juni 2020 BGBl. I S. 1241 m.W.v. 24. Juni 2020



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