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§ 14 - Visa-Warndateigesetz (VWDG)

Artikel 1 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3037 (Nr. 71); zuletzt geändert durch Artikel 173 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.06.2013; FNA: 26-14 Ausländerrecht
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§ 14 Einschränkung der Verarbeitung



(1) 1Ergänzend zu Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/679 tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung schutzwürdige Interessen der betroffenen Person oder einer betroffenen Organisation beeinträchtigt würden. 2Das Bundesverwaltungsamt unterrichtet die betroffene Person über die Einschränkung der Verarbeitung, es sei denn, die Unterrichtung erweist sich als unmöglich oder würde einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern.

(2) 1Daten, die nur eingeschränkt verarbeitet werden, sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen. 2Sie dürfen außer zur Prüfung der Richtigkeit ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht verarbeitet werden.





 

Frühere Fassungen von § 14 VWDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 50 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 14 VWDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 VWDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VWDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 VWDG Verordnungsermächtigung (vom 27.06.2020)
... nach § 13, 7. zum Verfahren der Einschränkung der Verarbeitung nach § 14 ...
 
Zitat in folgenden Normen

VWDG-Durchführungsverordnung (VWDG-DV)
V. v. 01.06.2013 BGBl. I S. 1414; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 5 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1241
§ 12 VWDG-DV Sperrung von Daten
... schutzwürdige Interessen einer betroffenen Person oder Organisation nach § 14 Absatz 1 des Visa-Warndateigesetzes beeinträchtigt werden. (2) Das Bestreiten der ... werden. (2) Das Bestreiten der Richtigkeit gespeicherter Daten nach § 14 Absatz 2 des Visa-Warndateigesetzes hat gegenüber dem Bundesverwaltungsamt schriftlich zu ...
Anlage VWDG-DV Daten, die in der Datei gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungsempfänger (vom 24.06.2020)
...  Bezeichnung der Daten ( § 14 Abs. 1 VWDG ) Zeitpunkt der Über- mittlung Übermittlung  ... der Über- mittlung Übermittlung durch folgende Stellen ( § 14 Abs. 1 VWDG ) Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG i. V. ... an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG i. V. m. § 14 Abs. 1 VWDG) § 14 Abs. 1 Satz 2    ... Bezeichnung der Daten ( § 14 Abs. 2 VWDG ) Zeitpunkt der Über- mittlung Übermittlung durch ... der Über- mittlung Übermittlung durch folgende Stellen ( § 14 Abs. 2 VWDG ) Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG i. V. ... an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG i. V. m. § 14 Abs. 2 VWDG i. V. m. § 12 Abs. 3 Satz 3 VWDG-DV) § 14 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 50 2. DSAnpUG-EU Änderung des Visa-Warndateigesetzes
... Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2016/679" eingefügt. 8. § 14 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift des § 14 wird wie folgt ... 8. § 14 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift des § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Einschränkung der ... a) Die Überschrift des § 14 wird wie folgt gefasst: „ § 14 Einschränkung der Verarbeitung". b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...