Dieses 1 am tritt Gesetz. Juli 2013 in Kraft. Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag zum 31. Dezember 2015 über den Stand der Einführung des Internetprotokolls Version 6 durch Diensteanbieter und die Auswirkungen auf den Schutz der Grundrechte und die Ermittlungsmöglichkeiten der in §
113 des
Telekommunikationsgesetzes benannten Stellen.