Zitierungen von § 15 FKAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 FKAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FKAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 FKAG Aufgaben der Bundesanstalt als Koordinator
... Kommission über die gewählte Vorgehensweise in den Fällen des § 15 Absatz 4. 3. Sie hört die jeweils zuständigen Behörden in den ... vorab an a) vor Entscheidungen nach § 12 Absatz 2 Satz 3 und § 15 Absatz 4, b) vor Freistellungen nach § 19 Absatz 1 Nummer 3, c) vor ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 53d KWG Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (vom 14.07.2018)
...  (3) Die Bundesanstalt kann im Einzelfall abweichend von Absatz 2 und § 15 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes einer angemessenen Beaufsichtigung auf konsolidierter ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

CRD IV-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Artikel 1 CRDIVUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... „von den Absätzen 1 und 2" durch die Wörter „von Absatz 1 und § 15 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes " ersetzt. 88. In § 53k werden nach dem Wort „gibt" die Wörter ...

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 1 FiMaAnpG Änderung des Kreditwesengesetzes
... 53d Absatz 3 werden nach den Wörtern „von Absatz 1" die Wörter „und § 15 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes " eingefügt. 38. In § 53l Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „und ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
G. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1862
Artikel 2 FKAGEG Änderung des Kreditwesengesetzes
... Unternehmen in entsprechender Anwendung der Kriterien des § 12 Absatz 1 und 2 oder des § 15 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes als nachgeordnetes oder übergeordnetes ... das in entsprechender Anwendung der Kriterien des § 12 Absatz 1 und 2 oder des § 15 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes übergeordnetes Unternehmen der Gruppe ist; ...


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