Artikel 1 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (FKAGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz zur zusätzlichen Aufsicht über beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. Juli 2013 FKAG

(gesamter Text siehe Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz - FKAG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 FKAGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FKAGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel FKAGEG *)
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- *) Die Artikel 1 , 3 und 4 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen ...


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