Artikel 4 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (FKAGEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Geldwäschegesetzes


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 4. Juli 2013 GwG § 12

§ 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2013 (BGBl. I S. 268) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Wörter „§ 104k Nr. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" werden durch die Wörter „§ 2 Absatz 10 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes" ersetzt.

2.
Die Wörter „§ 104k Nr. 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" werden durch die Wörter „§ 1 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 FKAGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FKAGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel FKAGEG *)
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- *) Die Artikel 1, 3 und 4 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und weiterer Gesetze
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2178
Artikel 2 KfWGuaÄndG Änderung des Geldwäschegesetzes
... 2 des Geldwäschegesetzes vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2013 (BGBl. I S. 1862) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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