§ 3 - Telekom-Sonderzahlungsverordnung (TelekomSZV)

V. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1925 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 12.10.2015 BGBl. I S. 1685
Geltung ab 04.07.2013; FNA: 900-10-4-47 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 4. Juli 2013 TelekomSZV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Telekom-Sonderzahlungsverordnung vom 12. Juli 2005 (BGBl. I S. 2148), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2005) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. Juli 2013.



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