Dem in Genf am 23. Februar 2006 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Seearbeitsübereinkommen, 2006, wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Änderungen des Codes des Übereinkommens nach dem Verfahren gemäß Artikel XV des Übereinkommens, die sich im Rahmen der Ziele des Übereinkommens halten, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, in Kraft zu setzen.
In §
2 Nummer 1 des
Seearbeitsgesetzes vom
20. April 2013 (BGBl. I S. 868) werden die Wörter „in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2012 (BAnz AT 04.01.2013 B1)," durch die Angabe „(BGBl. 2013 II S. 763, 765)," ersetzt.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel VIII Absatz 4 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Juli 2013.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Ursula von der Leyen
Der Bundesminister des Auswärtigen
Guido Westerwelle
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Peter Ramsauer